Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen und Einrichtungen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte lernt die entsprechenden Gesetze und Anforderungen und kann so sicherstellen, dass das Unternehmen diese einhält.
Teil 4:
- Wiederholungen
- offener Austausch über erste Erfahrungen, Klärung individueller Problemfälle
- grenzüberschreitende Datenübermittlung an Drittländer
- Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verarbeitung
- Übungen
Vorkenntnisse: Teilnahme am Datenschutzseminar Teil 1,2 und 3 oder entsprechende Grundlagen-Kenntnisse.
Als erfahrene Trainerin bilde ich seit vielen Jahren Datenschutzbeauftragte für Bildungsträger wie IHK und TÜV aus.
Durch meine Beratertätigkeit und Berufung als externe Datenschutzbeauftragte kann ich das Seminar mit vielen Praxisbeispielen anreichern. Die Inhalte werden einfach und verständlich für Jeden aufbereitet.